Testamentsspenden: Ein bleibendes Zeichen für den Tierschutz setzen.
Der Argenhof ist mehr als ein Gnadenhof. Er ist ein Zuhause für Tiere, die sonst nirgends eine zweite Chance erhalten haben.
Mit einer Testamentsspende zugunsten des Argenhofs leisten Sie über Ihr Leben hinaus einen wertvollen Beitrag zum Schutz und Wohlergehen von Tieren in Not.


Warum eine Testamentsspende?
Vielleicht liegt Ihnen der Tierschutz schon seit vielen Jahren am Herzen. Mit einer testamentarischen Verfügung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Verbundenheit mit unserer Arbeit dauerhaft zum Ausdruck zu bringen. Eine solche Spende ist ein starkes Zeichen der Hoffnung; für Tiere, die auf Hilfe, Fürsorge und ein sicheres Zuhause angewiesen sind.
Wie Sie helfen können, ganz nach Ihren Wünschen
Eine Testamentsspende ist einfacher, als viele denken und sie kann individuell gestaltet werden.
Hier die wichtigsten Möglichkeiten:
Erbeinsetzung
Sie setzen den Argenhof als (Mit-)Erben in Ihrem Testament ein. Wir erhalten dann nach Ihrem Tod einen Teil oder die Gesamtheit Ihres Nachlasses.
Vermächtnis
Sie bestimmen einen konkreten Betrag, einen Gegenstand oder eine Immobilie, die dem Argenhof zugutekommen soll. Ihre übrigen Verfügungen bleiben unberührt.
Schenkung zu Lebzeiten
Wenn Sie möchten, dass Ihre Hilfe schon heute wirkt, können Sie dem Argenhof auch zu Lebzeiten Vermögenswerte übertragen. Der Argenhof ist als gemeinnützig anerkannt. Testamentsspenden an uns sind daher von der Erbschaftssteuer befreit.
Was bewirkt Ihre Unterstützung?
Mit Ihrer Testamentsspende ermöglichen Sie langfristige Projekte wie:
- die Langzeitsicherung des Projektes über Generationen hinweg
- nachhaltige Aufklärungsarbeit und Prävention gegen Tierleid.
Jede Zuwendung, ob groß oder klein, hilft uns, auch in Zukunft für die einzustehen, die sich nicht selbst helfen können.


Ein letzter Wille, der Leben rettet
Indem Sie unseren Verein in Ihrem Testament berücksichtigen, schenken Sie Tieren eine Zukunft. Dafür danken wir Ihnen von Herzen, im Namen aller Tieren, denen Ihre Großzügigkeit Hoffnung schenkt.
Wir beraten Sie persönlich und diskret
Wenn Sie Fragen haben oder ein persönliches Gespräch wünschen, sind wir für Sie da.
Ihre Ansprechpartnerin: Amely Kassner
Telefon: +49 7522 7079670
Häufig gestellte Fragen
Beantwortet durch
Rechtsanwältin
Dr. Sarah Bischofberger

Kann ich in meinem Testament bestimmen, dass der Argenhof einen bestimmten Betrag erhalten soll?
Ja, man kann dem Argenhof ein sogenanntes Vermächtnis hinterlassen, d.h. dass der oder die Erben dann einen bestimmten Betrag oder auch einen prozentualen Anteil vom Nachlass an den Argenhof vom Erbe auszahlen muss.
Wie erfährt der Argenhof davon, dass ich ihm etwas hinterlassen habe?
Das Nachlassgericht wird dem Argenhof als sogenannten Begünstigten nach Testamentseröffnung eine Abschrift des Testaments übersenden, so dass der Argenhof sich an den oder die Erben wenden kann.
Wer erfüllt dann meine Anordnung und zahlt den vorgesehenen Betrag an den Argenhof?
Das ist Aufgabe des oder der Erben. Der Erbe muss dem Argenhof dann auf dessen Verlangen den bestimmten Betrag auszahlen oder ein sog. Nachlassverzeichnis mit Wertermittlung zum Nachlass übergeben, wenn der Argenhof eine prozentuale Beteiligung erhalten soll.
Was ist besser, ein bestimmter Betrag oder eine prozentuale Beteiligung?
Da zum Zeitpunkt der Testamentserstellung nicht klar ist, wie hoch der Nachlass zum Todeszeitpunkt sein wird, ist meist eine prozentuale Beteiligung besser. Handelt es sich nur um einen relativ kleinen Betrag und ist die Höhe des Nachlasses weitgehend abschätzbar, dann kann auch ein fester Betrag sinnvoll sein, weil der Erbe dann nicht den ganzen Nachlass offen legen muss, um die prozentuale Beteiligung darzulegen.
Und was ist, wenn mein Nachlass dann doch geringer ist, als ich dachte?
Man kann eine Bedingung formulieren, d.h. dass der Argenhof einen festen Betrag in Höhe X erhalten soll, wenn der Nachlass mindestens Betrag Y erreicht und ansonsten das Vermächtnis entfällt oder entsprechend geringer ausfällt.
Muss ich mein ganzes Testament ändern?
Nein, man kann einfach eine Ergänzung zum Testament errichten. Zu beachten ist, dass das entweder handschriftlich oder notariell geschehen muss und dass es bei Bestehen eines notariellen Testaments sinnvoll ist, auch die Ergänzung notariell beurkunden zu lassen, um die Form zu wahren.
Wie genau kann ich die Zuwendung an den Argenhof in meinem Testament formulieren?
Ich, Max Mustermann, setze dem Argenhof Gnadenhof – Lebenswürde für Tiere e.V., 88279 Amtzell, vertreten durch die Vorstandsvorsitzende Christiane Rohn, ein Vermächtnis in Höhe von „x“ Euro aus meinem Nachlass aus. Sollte der Reinnachlass unter „y“ Euro liegen, entfällt das Vermächtnis / reduziert sich das Vermächtnis auf „z“ Euro. Fällig ist das Vermächtnis drei (3) Monate nach Eröffnung meines Testaments.
ODER
Ich, Max Mustermann, setze dem Argenhof Argenhof Gnadenhof – Lebenswürde für Tiere e.V., 88279 Amtzell, vertreten durch die Vorstandsvorsitzende Christiane Rohn in Höhe von „x“ % aus dem Reinnachlass aus. Fällig ist das Vermächtnis sechs (6) Monate nach Eröffnung meines Testaments.
Wie ist das mit der Erbschaftssteuer?
Der Argenhof bezahlt als gemeinnütziger Verein nach § 13 I Nr.16 ErbStG keine Erbschaftssteuer, d.h. die Zuwendung kommt vollständig den Tieren zugute. Auch deshalb kann es sinnvoll sein, zumindest einen Teil des Nachlasses dem Argenhof zuzuwenden.
Kann der Argenhof auch mein alleiniger Erbe sein?
Natürlich, dann muss sich der Argenhof aber auch um z.B. die Bestattungskosten oder die Wohnungsräumung kümmern und für evtl. Schulden des Erblassers aufkommen, wobei der Argenhof ein Erbe aber auch ausschlagen kann. In diesen Fällen wäre darüber nachzudenken, einen Testamentsvollstrecker zu benennen, der die Nachlassabwicklung übernimmt. Allerdings sind die Kosten für einen Testamentsvollstrecker nicht unerheblich, am besten sollte man vorab mit dem Argenhof darüber sprechen, ob eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist oder ob der Argenhof den Nachlass auch selbst abwickeln kann.
